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Buchführung | Aufbewahrungspflicht bei Spielhallen
Spielhallen sind zehn Jahre lang zur Aufbewahrung von Aufzeichnungen der Spielautomaten verpflichtet. Nach dem FG Berlin-Brandenburg dürfen die aufgezeichneten Daten wie z. B. Statistikstreifen nicht bereits nach zwei Monaten gelöscht werden.
Unbeachtlich ist, dass die Spielautomaten von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) zertifiziert worden sind und diese die automatische Löschung nach [i]Löschung nach 2 Monaten rechtswidrigzwei Monaten nicht beanstandet hat. Folge: Wegen einer Verletzung der Aufbewahrungspflicht darf das FA die Vergnügungsteuer schätzen. [i]Schätzungsbefugnis des FADiese Schätzung zieht i. d. R. auch eine Schätzung bei den Ertrag- und Umsatzsteuern nach sich.
[i]4 Nachschauen beim KlägerDie Facetten des Sachverhalts sind noch etwas vielschichtiger: Das FA hatte insgesamt vier Nachschauen in der Spielhalle durchge...