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Mit Lohnzusatzleistungen Mitarbeiter gewinnen und belohnen
Verschiedene Leistungsarten im Überblick
[i]infoCenter „Arbeitslohn“ NWB LAAAB-14424 Der Konkurrenzkampf um talentierte und engagierte Mitarbeiter ist hart. Es besteht derzeit in den meisten Branchen ein Arbeitnehmermarkt. Allein über die Höhe der Vergütung können insbesondere Kleinunternehmen meist nicht mit zahlungskräftigeren Konzernen konkurrieren. Gleichwohl gibt es (finanzierbare) Instrumente, mit denen wertvolle Mitarbeiter dauerhaft an ein Unternehmen gebunden werden können. Insbesondere sog. Lohnzusatzleistungen sind für Arbeitgeber und Arbeitnehmer interessant. Nachstehend sollen solche Leistungen und rechtliche Aspekte, die bei ihrer Auszahlung zu beachten sind, dargestellt werden.
Eine Kurzfassung dieses Beitrags finden Sie in .
I. Begriff und Wirkung von Lohnzusatzleistungen
1. Begriff der „Lohnzusatzleistung“
Mit [i]Zuwendungen des Arbeitgebers, die nicht Lohn für erbrachte Arbeitsleistung sinddem gesetzlich nicht definierten Begriff der „Lohnzusatzleistung“ werden durch das Arbeitsverhältnis veranlasste Zuwendungen des Arbeitgebers erfasst, die nicht Lohn für die erbrachte Arbeitsleistung darstellen. Eine Lohnzusatzleistung ist also eine ergänzende Leistung, die zusätzlich zum Arbeitslohn erbracht wird ( NWB QAAAE-23465; BStBl 2013 I S. 728