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NWB Nr. 6 vom Seite 341

Wohnst du nur oder arbeitest du auch?

Die wichtigsten Unterschiede zwischen Mietverträgen über Wohn- und Gewerberaum

Johannes Hofele

In der öffentlichen Wahrnehmung wird das Thema „Miete“ und auch das Wissen vieler Mieter und Vermieter hierüber durch das Wohnraummietrecht bestimmt. Im Gewerbemiet- und im Pachtrecht gelten allerdings an vielen Stellen andere Regeln und es gibt hier ganz spezielle Fragen, die zu beachten sind. Der Beitrag zeigt die wesentlichen Unterschiede zwischen den Vertragsarten auf und gibt Hinweise zur Vertragsgestaltung und auch zu Punkten, die während des laufenden Vertrags beachtet werden müssen.

Eine Kurzfassung dieses Beitrags finden Sie in .

I. Der gesetzliche Rahmen

1. Miete

Die Regelungen über die Miete sind in drei „Untertitel“ gegliedert:

  • Allgemeine Vorschriften (§§ 535548 BGB),

  • Mietverhältnisse über Wohnraum (§§ 549577a BGB) und

  • Mietverhältnisse über andere Sachen (§§ 578580a BGB).

[i]Negative Abgrenzung: Geschäftsraum ist, was kein Wohnraum istGewerberäume gehören zu den „anderen Sachen“: § 578 BGB unterscheidet zwischen Grundstücken (Abs. 1) und „Räumen, die keine Wohnräume sind“ (Abs. 2). Für Räume, „die zum Aufenthalt von Menschen bestimmt sind“, erklärt § 578 Abs. 2 Satz 3 konkret die Kündigung wegen Gesundheitsgefährdung (§ 569 Abs. 1 BGB) aus dem Wohnraummietrecht für anwendbar. Und § 580a BGB regelt die Kündigungsfristen für ...

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