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BBK Nr. 3 vom Seite 114

Der Vordruck zur Einnahmen-Überschussrechnung für 2017

Ausfülltipps und Checkliste für die Buchführung

Rüdiger Happe

[i]Gunsenheimer, Die Einnahmenüberschussrechnung nach § 4 Abs. 3 EStG, 15. Aufl. 2018 Das BMF hat vor kurzem die Vordrucke zur Einnahmen-Überschussrechnung für 2017 veröffentlicht. Ab dem Veranlagungszeitraum 2017 sind grundsätzlich alle Steuerpflichtigen, die ihren Gewinn durch Einnahmen-Überschussrechnung ermitteln, zur elektronischen Übermittlung der Anlage EÜR verpflichtet. Es gilt nicht mehr die Vereinfachungsregelung, nach der Unternehmer mit Betriebseinnahmen von weniger als 17.500 € im Jahr eine formlose Gewinnermittlung abgeben konnten. Der Beitrag erklärt anhand des Vordrucks, worauf bei der Befüllung der Kennzahlen der 4/3-Rechnung im Rahmen der Einkommensteuererklärung zu achten ist. Die Checkliste am Ende des Beitrags dient dazu, schon die Erstellung der notwendigen Aufzeichnungen zu erleichtern.

Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie .

I. Rechtliche Vorgaben

[i]Happe, Einnahmen-Überschussrechnung, infoCenter NWB JAAAB-14429 Unternehmer, die nicht verpflichtet sind eine Bilanz zu erstellen oder die nicht freiwillig bilanzieren, können ihren Gewinn nach § 4 Abs. 3 EStG (Einnahmen-Überschussrechnung) ermitteln. In diesem Fall müssen sie zusammen mit ihrer Einkommensteuererklärung eine Anlage EÜR sowie ggf. weitere Vordrucke zur Ergänzung ausfüllen. Diese sind nach § 60 Abs. 4 EStDV zwingend elektronisch...

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