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BBK Nr. 3 vom Seite 101

Novellierung und Verschärfung des Geldwäschegesetzes 2017

Patrick Schreiber

[i]Ausführlicher Beitrag ab Seite 126Mit der Neufassung des Geldwäschegesetzes sind die Maßgaben zur Geldwäschebekämpfung und zur Verhinderung der Terrorismusfinanzierung erheblich ausgeweitet worden: Der Gesetzestext ist von 17 Einzelnormen auf 59 Einzelnormen und 2 Anlagen angewachsen.

Den ausführlichen Beitrag finden Sie .

I. Neufassung des Geldwäschegesetzes (GwG)

Die [i]Umsetzung von EU-Recht Änderungen der Vierten EU-Geldwäsche-Richtlinie sind durch die am in Kraft getretene Neufassung des Geldwäschegesetzes in nationales Recht umgesetzt worden. Im Vordergrund der Änderungen stehen die Stärkung des risikobasierten Ansatzes, neue Identifizierungsverfahren, die Erweiterung des Kreises der Verpflichteten, das neu zu schaffende Transparenzregister sowie geänderte Sanktionen inkl. einer sog. Prangervorschrift und die Neugliederung der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU).

II. Tabellarischer Überblick über wesentliche Änderungen


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Risikomanagement [i]Erhebliche Erweiterung des Geldwäschegesetzes
Verantwortung liegt bei einem Mitglied der Leitungsebene
Dokumentation der Risikoanalyse
Einrichtung interner Sicherungsmaßnahmen wie Bestellung eines Geldwäschebeauftragten und regelmäßige Unterrichtung und Überprüfung der Mitarbeiter
Einrichtung eines Whistleblower-Systems
Sorgfaltspflichten
Know-y...

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