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Novellierung und Verschärfung des Geldwäschegesetzes 2017
[i]Ausführlicher Beitrag ab Seite 126Mit der Neufassung des Geldwäschegesetzes sind die Maßgaben zur Geldwäschebekämpfung und zur Verhinderung der Terrorismusfinanzierung erheblich ausgeweitet worden: Der Gesetzestext ist von 17 Einzelnormen auf 59 Einzelnormen und 2 Anlagen angewachsen.
Den ausführlichen Beitrag finden Sie .
I. Neufassung des Geldwäschegesetzes (GwG)
Die [i]Umsetzung von EU-Recht Änderungen der Vierten EU-Geldwäsche-Richtlinie sind durch die am in Kraft getretene Neufassung des Geldwäschegesetzes in nationales Recht umgesetzt worden. Im Vordergrund der Änderungen stehen die Stärkung des risikobasierten Ansatzes, neue Identifizierungsverfahren, die Erweiterung des Kreises der Verpflichteten, das neu zu schaffende Transparenzregister sowie geänderte Sanktionen inkl. einer sog. Prangervorschrift und die Neugliederung der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU).
II. Tabellarischer Überblick über wesentliche Änderungen
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Risikomanagement [i]Erhebliche Erweiterung des
Geldwäschegesetzes | – Verantwortung
liegt bei einem Mitglied der Leitungsebene – Dokumentation
der Risikoanalyse – Einrichtung
interner Sicherungsmaßnahmen wie Bestellung eines Geldwäschebeauftragten und
regelmäßige Unterrichtung und Überprüfung der Mitarbeiter – Einrichtung
eines Whistleblower-Systems |
Sorgfaltspflichten | – Know-y... |