Können Sie sich der Digitalisierung noch entziehen?
Längst hat die Digitalisierung in unserem beruflichen und privaten Alltag Einzug gehalten. Gefühlt kann sich diesem Wandel niemand entziehen – selbst wenn man es wollte. Einige technische Neuerungen „schleichen“ sich in unser Leben, ohne dass wir es wirklich merken. Oder wir geben irgendwann den inneren Widerstand dagegen auf, den wir aufgrund von Sicherheitsbedenken oder aus anderen Gründen mühsam aufrecht gehalten haben. Online Kleidung shoppen, autark fahrende Autos, der selbst bestellende Kühlschrank und digitale Sprachassistenten namens Alexa oder Siri, die in dem ein oder anderen Haushalt möglicherweise als vollwertige Gesprächspartner angesehen werden – was früher undenkbar war, ist heute fast schon zur Normalität geworden.
Elektronische, also bargeldlose Zahlungssysteme selbst sind kein neuer Trend und gehören seit vielen Jahren zu unserem Alltag. Darüber hinaus nutzen immer mehr Unternehmen und Kunden Online-Bestellplattformen zum Ein- und Verkauf von Waren oder Dienstleistungen. Neuerungen ergeben sich jedoch aus der verstärkten Inanspruchnahme von Zahlungsdienstleistern wie PayPal einerseits sowie durch die Nutzung virtueller Währungen – sog. Kryptowährungen – wie Bitcoins andererseits. WP/StB Anna Margareta Gehrs und WP/StB Meike Wörmann erläutern in ihrem Beitrag , wie die Nutzung virtueller Währungen im Jahresabschluss abzubilden ist, welche Auswirkungen sich in der Steuerbilanz ergeben und ob besondere Risiken aus der Nutzung virtueller Währungen entstehen.
Einer anderen Entwicklung widmet sich Dr. Richard Wittsiepe in seinem Beitrag : Der IDW Vorstand hat im November 2016 den Grundsatzbeschluss gefasst, auf die Anwendung der ISA Standards (unter Berücksichtigung nationaler Besonderheiten) überzugehen. Der Internationale Prüfungsstandard ISA 720 (Revised) zu Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers im Zusammenhang mit sonstigen Informationen ist der erste Standard, den das IDW als Entwurf mit ergänzenden „D-Textziffern“ versehen hat, um spezifische gesetzliche Regelungen in Deutschland zu berücksichtigen. Allerdings ist ISA 720 Teil eines Komplexes von ISA Standards, die den Bestätigungsvermerk zum Gegenstand haben. Hierbei ist ISA 700 der Hauptstandard, der die grundsätzlichen Aussagen zum Bestätigungsvermerk enthält und selbst inhaltlich Abgrenzungsfragen zu sonstigen und zusätzlichen Informationen erörtert. Besonders im Hinblick auf den Lagebericht erfordert die Abgrenzung von Informationen nach ISA 700/720 einige grundsätzliche Entscheidungen zur Zuordnung von Angabepflichten nach HGB.
Beste Grüße
Yvonne Mueller
Fundstelle(n):
WP Praxis 2/2018 Seite 37
RAAAG-71036