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Spekulationsgeschäfte und private Veräußerungsgeschäfte
Der Gewinn aus dem Verkauf von selbstgenutztem Wohneigentum ist nach einem auch dann in vollem Umfang steuerfrei, wenn zuvor Werbungskosten für ein häusliches Arbeitszimmer abgesetzt wurden. Eine Revision ist eingelegt und wird beim BFH unter dem Aktenzeichen IX R 11/18 geführt.
Enteignung kein privates Veräußerungsgeschäft i.S. des § 23 EStG?
Unter dem Az. IX R 28/18 ist beim BFH die Frage anhängig, ob eine hoheitlich angeordnete Übertragung eines Grundstücks auf eine Gebietskörperschaft ein privates Veräußerungsgeschäft i. S. des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG darstellt?
I. Definition
[i]Als Spekulationsgeschäft (bis 1998) oder als privates Veräußerungsgeschäft (seit 1999) werden nach § 23 Abs. 1 EStG die
Anschaffung und
Veräußerung
von bestimmten Wirtschaftsgütern
innerhalb einer bestimmten Frist
erfasst, soweit sie, mit Ausnahme der wesentlichen Beteiligung i. S. des § 17 EStG, nicht den übrigen Einkunftsarten zuzurechnen sind.
Die Einkommensteuerpflicht setzt ein, soweit
Grundstücke oder grundstücksgleiche Rechte innerhalb von zehn Jahren
oder
sonstige Wirtschaftsgüter (bis 2008 insbesonde...