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Reisekosten
Das BMF hat die Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten für beruflich und betrieblich veranlasste Auslandsdienstreisen ab bekannt gegeben ().
I. Definition
[i]Reisekosten sind Aufwendungen, die beim Steuerpflichtigen aus geschäftlichen oder beruflichen Gründen für einen Einsatz außerhalb der ersten Tätigkeitsstätte anfallen. Die im Rahmen einer Auswärtstätigkeit verursachten Reisekosten können als Werbungskosten oder Betriebsausgaben zu berücksichtigen sein (§ 9 Abs. 4 EStG, R 9.4 Abs. 1 Satz 1 LStR).
In diesem Zusammenhang können als Reisekosten steuerlich zu berücksichtigende Fahrtkosten, Verpflegungsmehraufwendungen, Übernachtungskosten und Reisenebenkosten entstehen.