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Erhaltungsaufwand / Modernisierungsaufwand
I. Definition
Unter Instandsetzung und Modernisierung eines Gebäudes sind bauliche Maßnahmen zu verstehen, durch die Mängel oder Schäden an vorhandenen Einrichtungen eines bestehenden Gebäudes oder am Gebäude selbst beseitigt werden oder das Gebäude durch Erneuerung in einen zeitgemäßen Zustand versetzt wird. Die entsprechenden Erhaltungs- und Modernisierungsaufwendungen sind sofort abzugsfähige Werbungskosten nach § 9 Abs. 1 Satz 1 EStG soweit die Baumaßnahmen nicht der Herstellung der (seit Erwerb erstmaligen) Betriebsbereitschaft dienen, nicht zu einer wesentlichen Verbesserung im Sinne des § 255 Abs. 2 HGB führen und in ihrer Gesamtheit nicht über eine zeitgemäße und substanzerhaltende Erneuerung hinausgehen.
II. Rechtsentwicklung
Erhaltungs- und Modernisierungsaufwendungen (ohne Aufwendungen zur Beseitigung versteckter Mängel), die in zeitlicher Nähe zur Anschaffung angef...