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Einnahmen-Überschussrechnung
1. Definition
Die Gewinnermittlung durch Einnahmen-Überschussrechnung soll die Gewinnermittlung für einen berechtigten Personenkreis vereinfachen. Es entfällt die Einrichtung und das laufende Führen einer umfangreichen Buchführung sowie das Aufstellen von Bilanzen. Was bleibt, ist das Erstellen einer Einnahmen-Überschussrechnung, die, ähnlich wie die Gewinn- und Verlustrechnung beim Bilanzierenden, nach der folgenden Formel den Überschuss ermittelt (§ 4 Abs. 3 EStG):
Betriebseinnahmen
- Betriebsausgaben
= Gewinn/Verlust
Langenkämper, Zufluss-Abfluss-Prinzip, infoCenter
Happe, Einnahmen-Überschussrechnung nach § 4 Abs. 3 EStG, Grundlagen
Happe, Wechsel der Gewinnermittlungsart, Grundlagen
Segebrecht (fortgeführt von Gunsenheimer), Die Einnahmenüberschussrechnung nach § 4 Abs. 3 EStG, 14. Aufl., Herne 2014; 15. Aufl. in Vorbereitung, lieferbar ab November 2018
2. Handelsrechtliche Voraussetzungen
Nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs ist jeder Kaufmann verpflichtet, Bücher zu führen, in denen er seine Handelsgeschäfte und die Lage seines Vermögens nach den Grundsätzen ordnung...