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Realsplitting
I. Definition
Realsplitting bezeichnet das Verfahren der steuerlichen Berücksichtigung von Unterhaltsleistungen an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten.
Zum Abzug von Unterhaltsleistungen in sonstigen Fällen vgl. das Stichwort „Unterhalt”.
Stumpe, Unterhaltsleistungen (Zivilrecht, Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen), Grundlagen
Homuth, Veranlagung bei Trennung und Scheidung, NWB 2018 S. 3844
II. Zivilrechtliche Unterhaltspflicht
Geschiedene oder dauernd getrennt lebende Ehegatten sind einander zivilrechtlich dem Grunde nach zum Unterhalt verpflichtet (§§ 1570 bis 1579 BGB) .
Für die steuerliche Berücksichtigung gezahlter Unterhaltsleistungen im Rahmen des Realsplittings ist dabei ohne Bedeutung, ob und ggf. in welcher Höhe im konkreten Fall tatsächlich eine materielle Unterhaltspflicht besteht oder ob ein Ehegatte freiwillig (mehr) Unterhalt zahlt . Für übernommene Beerdigungskosten des (vor seinem Tod) unterhaltsberechtigten Ehegatten ist jedoch kein Abzug im Wege des Realsplittings möglich.
Wird einheitlicher Unterhalt für den geschiedenen Ehegatten und die gemeinsamen Kinder gezahlt, so ist nur der Ehegatte...