Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Umsatzsteuerfreiheit von Postuniversaldienstleistungen
und
Per Vorabentscheidungsersuchen hat der BFH dem EuGH in zwei Verfahren ( sowie ) mehrere Fragen zur Steuerbefreiung der Postuniversalleistungen vorgelegt. Im Kern geht es darum, ob die betreffenden Leistungen eines Postdienstleisters nach europäischem Recht umsatzsteuerfrei sein können. Dabei betrifft das Verfahren noch die alte nationale Rechtslage und das Verfahren die aktuelle Fassung des UStG.
I. Verfahren V R 8/16 (aktuelle Rechtslage)
Nach der aktuellen Gesetzeslage in § 4 Nr. 11 Buchst. b UStG ist die Steuerbefreiung an eine Bescheinigung des Bundeszentralamts für Steuern (BZSt) gebunden. Die Bescheinigung muss das BZSt erteilen, wenn der betreffende Dienstleister Universaldienstleistungen i. S. von Art. 3 Abs. 4 der Post-Richtlinie (Richtlinie 2008/6/EG des Europäischen Parlaments und des Rates v. zur Änderung der Richtlinie 97/67/EG im Hinblick auf die Vollendung des Binnenmarktes der Postdienste der Gemeinschaft) erbringt. Das zwischenzeitlich insolvente Unternehmen erbrachte insbesondere Postdienstleistungen durch die Ausführung von Postzustellungsaufträgen im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Dabei hatte sich das Unternehmen gegenüber dem BZSt verpfli...