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Abgrenzung zwischen Speisenlieferung und Restaurationsleistung
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB KAAAG-70490 Der BFH hatte sich in jüngster Zeit in zwei Verfahren mit der Berücksichtigung von Verzehrvorrichtungen bei der Abgrenzung zwischen ermäßigt zu besteuernder Speisenlieferung und dem Regelsteuersatz unterliegender Restaurationsleistung zu beschäftigen. Ein Urteil kursiert unter dem Schlagwort „Brezenläufer“, das andere Urteil erging am selben Tag zu einer Krankenhaus-Cafeteria. Der BFH knüpft hierbei an seine bisherige Rechtsprechung an. Der Beitrag geht unter Analyse der Rechtsprechung der Frage nach, inwieweit Verzehrvorrichtungen bei der Abgrenzung zu berücksichtigen sind, wenn sie nicht dem Unternehmer selbst, sondern einem Dritten gehören.
Ausführlicher Beitrag s. .
Prüfung in zwei Stufen: [i]Zweistufige Prüfung Es findet eine zweistufige Prüfung statt. Zunächst stellt sich die Frage, ob die Verzehrvorrichtungen überhaupt ein taugliches Dienstleistungselement darstellen. Erst dann wird im zweiten Schritt relevant, ob dieses Dienstleistungselement dem leistenden Unternehmer auch zugerechnet werden kann.
Vorliegen eines Dienstleistungselements: [i]1. Stufe: Verzehrvorrichtung ein taugliches Dienstleistungsinstrument? Vorhandenes Mobiliar kann nur dann ein Dienstleistungselement sein, wenn es dazu geeignet ist, den V...