Steuerhinterziehung des Mandanten – Konsequenzen für den Steuerberater?
Lange Zeit war es eher ein Randthema, jedoch scheinen Steuerberater neuerdings immer häufiger steuerstrafrechtlichen Vorwürfen der Finanzverwaltung ausgesetzt zu sein. Umso wichtiger ist es, hier den rechtlichen Stand genau im Blick zu haben. Schließlich kann der Steuerberater unter Umständen auch bei berufstypischem Verhalten bereits im strafrechtlich relevanten Bereich agieren. Dr. Matthias Gehm stellt ab der die aktuelle, insbesondere durch die Rechtsprechung des BGH geprägte Rechtslage dar und gibt konkrete Hinweise zur Handlungsweise in Beratungssituationen.
Die Frage der Strafbarkeit bei berufstypischem Verhalten erläutert Dr. Matthias Gehm dabei anhand der Drei-Stufen-Lösung und ordnet anschließend praxisnahe Tätigkeiten anhand von ausgewählten Einzel-Sachverhalten und Beispielen ein. Darüber hinaus geht er u. a. auf die Fragen ein, ob sich der Steuerberater schon strafbar macht, wenn sein Mandant in seiner Gegenwart in einer Besprechung falsche Angaben gegenüber der Finanzverwaltung macht, und ob es einen Unterschied macht, dass der Mandant auch ohne die Unterstützung seines Steuerberaters die Hinterziehung hätte begehen können.
Der zweite große Themenkomplex dieser Ausgabe beschäftigt sich mit Fahrzeugen im Umsatzsteuerrecht. Ab der zeigt Klaus Esch die Stolpersteine bei der Besteuerung im Kfz-Gewerbe auf. – Um die Steuerfreiheit der innergemeinschaftlichen Lieferung bei fehlender Gelangensbestätigung – hier bei einer Gesellschaft, die den An- und Verkauf von Automobilen betreibt und mit Automobilzubehör handelt – geht es ab der .
Beste Grüße
Beate Blechschmidt
Fundstelle(n):
USt direkt digital 2 / 2018 Seite 1
NWB MAAAG-70498