Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Bindungswirkung einer tatsächlichen Verständigung
Zugleich Besprechung des BFH-Urteils v. 11.4.2017 - IX R 24/15
Die [i]BFH, Urteil v. 11.4.2017 - IX R 24/15, BStBl 2017 II S. 1155tatsächliche Verständigung ist ein Instrument, das sich in der Praxis wachsender Beliebtheit erfreut. Als Ausnahme vom Untersuchungsgrundsatz kann so bei schwer zu klärenden Sachverhalten eine einvernehmliche Lösung zwischen den Parteien gefunden werden. Insbesondere bei schwierigen Außenprüfungen und steuerstrafrechtlichen Sachverhalten findet sie [i]von Wedelstädt, Tatsächliche Verständigung, infoCenter NWB HAAAB-04886 Anwendung, häufig Fälle mit großem Druck und hohem persönlichem Risiko für den Steuerpflichtigen. Umso gravierender ist es, wenn die avisierte Lösung fehlgeht. Da die tatsächliche Verständigung eine Schöpfung der Rechtsprechung ist, sind bisher viele Fragen ungeklärt. In seinem Urteil v. - IX R 24/15 (BStBl 2017 II S. 1155) klärt der BFH, dass im Fall eines beiderseitigen Motivirrtums die Bindungswirkung einer tatsächlichen Verständigung wieder gelöst werden kann.
Eine Kurzfassung dieses Beitrags finden Sie in .
I. Urteil des BFH v. 11.4.2017 - IX R 24/15
1. Sachverhalt und Verfahrensgang
Der [i]Rechtsstreit über Entstehungszeitpunkt und Höhe von Auflösungsverlusten IX. Senat entschied in seinem Urteil v. - IX R 24/15 (BStBl 2017 II S. 1155) über den Rücktritt von einer tatsächlichen Verständigung wegen des Wegfalls der Geschäftsgrundlage b...