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EuGH-Vorlage zu § 6 AStG im Verhältnis zur Schweiz
Für den [i]FG Baden- Württemberg, Beschluss v. 14.6.2017 - 2 K 2413/15 NWB XAAAG-61755 Fall des Wegzugs einer natürlichen Person enthält § 6 AStG eine Entstrickungsbesteuerung für Anteile i. S. des § 17 EStG. In letzter Zeit ist die Regelung durch die Entscheidung des BFH zur – vom BFH verneinten – Berücksichtigung von stillen Lasten (I R 27/15) in der Diskussion. Dass die Wegzugsbesteuerung auch eine europarechtliche Komponente aufweist, war spätestens seit den Urteilen des EuGH in den Rechtssachen „de Lasteyrie du Saillant“ und „N“ klar. Über die unionsrechtliche Dimension des § 6 AStG bei Wegzug in einen Drittstaat wird auch seit Längerem diskutiert. Für die Anwendung des § 6 AStG beim Wegzug in die Schweiz enthält der hier besprochene Vorlagebeschluss des FG Baden-Württemberg an den EuGH umfassende Ausführungen zu dieser Thematik.
Die sofortige Erhebung der Wegzugsbesteuerung des § 6 AStG bei einem Wegzug in die Schweiz begegnet unionsrechtlichen Bedenken aufgrund des Freizügigkeitsabkommens zwischen der EU und der Schweiz.
Das FG Baden-Württemberg hat dem EuGH die Rechtsfrage vorgelegt, ob die sofortige Erhebung der Steuer aufgrund des § 6 AStG mit den Regelungen des Freizügigkeitsabkommens zwischen der EU und der Schweiz kompatibel ist.
Die Anwendbar...