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Die neue italienische Pauschalsteuer
Wirkung für Wegzügler aus Deutschland aus Sicht des deutschen Außensteuerrechts
Italien bietet mit Wirkung ab dem Jahr 2017 eine Non-Dom-Besteuerung für natürliche Personen, die ihren Steuerwohnsitz nach Italien verlegen. Danach können Zuzügler aus dem Ausland zu einer Sonderbesteuerung optieren, durch die sie für ihre im Ausland erzielten Einkünfte in Italien anstelle der regulären Besteuerung eine jährliche Pauschalsteuer bezahlen. Die Einführung dieses für vermögende Steuerpflichtige interessanten Besteuerungsregimes zielt darauf ab, sog. High-Net-Worth-Individuals für einen Wohnsitz in Italien zu interessieren, und es darf vermutet werden, dass der Zeitpunkt der Einführung der neuen Regelung nicht nur zufällig mit dem Entfallen der Remittance-Base-Option in Großbritannien für long-term residents für die Zeit ab April 2017 koinzidiert. Die Autoren können aus ihrer Beratungspraxis bereits von ersten Anfragen berichten, in denen Steuerpflichtige vor diesem Hintergrund einen Umzug nach Italien erwägen.
Die italienische Pauschalbesteuerung bietet für vermögende Steuerpflichtige, die ihren Wohnsitz nach Italien verlegen, ein interessantes Besteuerungsregime.
Die italienische Pauschalsteuer erfüllt die Voraussetzungen ...