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Kreditkarten: Neue Haftungsgrenze 2018
Bei Missbrauch von Bank- oder Kreditkarten haften Kunden seit Jahresbeginn bis zu einer Sperre mit maximal 50 € statt bisher 150 €. Nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz bleibt man auf dem Schaden sitzen. Außerdem trägt die Bank jetzt immer die Beweislast, um Fahrlässigkeit oder Vorsatz nachzuweisen.