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StuB Nr. 2 vom Seite 54

E-DRS 33 „Währungsumrechnung im Konzernabschluss“

Umrechnung von auf fremde Währung lautenden Abschlüssen

Dr. Benjamin Roos

Das Erfordernis, eine Währungsumrechnung durchzuführen, kann sich sowohl im Jahres- als auch im Konzernabschluss ergeben. Obwohl das HGB mit § 256a und § 308a spezielle Regelungen zur Währungsumrechnung enthält, ergeben sich in der Praxis immer wieder Auslegungs- und Zweifelsfragen. Dies hat das DRSC zum Anlass genommen, einen Standard zu erarbeiten, der sich mit dieser Fragestellung beschäftigt. Das vorläufige Ergebnis wurde am mit E-DRS 33 veröffentlicht. Ziel des Standards ist es, im Konzernabschluss eine einheitliche Anwendung der Vorschriften zur Währungsumrechnung sicherzustellen und insofern die Informationsfunktion des Konzernabschlusses zu stärken.

Roos, E-DRS 33 „Währungsumrechnung im Konzernabschluss“, StuB 23-24/2017 S. 912 NWB KAAAG-63845

Kernfragen
  • Wie sind die Regelungen in E-DRS 33 zu werten?

  • Wie ist der Nutzen für die Bilanzierer einzuschätzen?

  • Was ist weiterhin hervorzuheben?

I. Einleitung

[i]Lüdenbach, Konzerninterner Währungserfolg, StuB 21/2017 S. 828 NWB RAAAG-61115 Lüdenbach, Währungsumrechnung in der Steuerbilanz, StuB 7/2017 S. 282 NWB SAAAG-42071 Theile, E-DRS 33: Währungsumrechnung im Konzernabschluss, BBK 19/2017 S. 930 NWB KAAAG-58551 Hoffmann/Lüdenbach, NWB Kommentar Bilanzierung, 9. Aufl. 2018, § 256a NWB MAAAG-61442 Die Umrechnung eines in Fremdwährung aufgestellten und in einen handelsrechtlichen Konzernabschluss einzubeziehenden Jahresabschlu...

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