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Die Verwaltungsauffassung zum Konsignationslager
Anmerkungen zum
Der BFH hat mit zwei Urteilen vom und vom zur Frage der steuerlichen Behandlung von Konsignationslagern Stellung bezogen und die Handhabung für die Praxis erleichtert. Inhaltlich widersprach er der bisherigen recht strengen Verwaltungsauffassung und ermöglichte – unter bestimmten Voraussetzungen – die Annahme einer einheitlichen Lieferung auch bei zeitweiser Unterbrechung des Liefervorgangs. So lässt sich für ausländische Unternehmen bei der Lieferung von Waren in ein Konsignationslager ein innergemeinschaftliches Verbringen vermeiden. Das BMF übernimmt nun diese Rechtsprechung und ändert den Umsatzsteuer-Anwendungserlass an mehreren Stellen. Dieser Kurzbeitrag stellt die Änderungen dar und untersucht die Frage, inwieweit noch Rechtsunsicherheiten verbleiben.
Mit dem übernimmt die Verwaltung die Inhalte der und vom in den Umsatzsteuer-Anwendungserlass.
Auch wenn es an der einen oder anderen Stelle noch Rechtsunsicherheiten geben mag, wird die Übernahme der nunmehr geregelten Grundsätze in der Praxis zu Erleichterungen führen.
Betroff...