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Fokus: Bei „Ohne-Rechnung-Abrede“ kein vertraglicher Schadensersatz
Einem vertraglichen Schadensersatzanspruch fehlt die vertragliche Grundlage, wenn ein abgeschlossener Vertrag wegen des Verstoßes gegen das Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG) nichtig ist. Das hat das OLG Hamm am entschieden (Az. 12 U 115/16).
Sachverhalt
Die Klägerin hatte dem beklagten Architekten den mündlichen Auftrag zur Instandsetzung eines Wohnhauses erteilt. Die Instandsetzung wurde im Jahr 2006 durchgeführt. Nach der Instandsetzung befürchtete die Klägerin, dass die Instandsetzung mangelbehaftet war und beauftragte zur Prüfung deshalb eine weitere Architektin und einen Sachverständigen. Diese stellten Mängel i. H. von ca. 83.000 € fest.
Mit der Klage verlangt die Klägerin die Kosten von 83.000 € und die Kosten für die zusätzliche Beauftragung der Architektin und den Sachverständigen i. H. von ca. 9.500 €. Die Forderungen begründete sie damit, dass der Architekt neben dem Auftrag, die Instandsetzung des Gebäudes zu planen, auch den Auftrag gehabt habe, die Tätigkeiten zur Instandsetzung zu überwachen. Die Bauüberwachung sei von dem Beklagten allerdings nicht ordnungsgemäß durchgeführt worden. Der beklagte Architekt trug wiederum vor, da...