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Verfahrensrecht | Anwendung der DSGVO und der AO
Das BMF hat am ein Schreiben zu den Neuregelungen durch die Datenschutz-Grundverordnung und Änderungen der AO durch das Gesetz zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes und anderer Vorschriften vom veröffentlicht.
Ab dem ist die Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates v. zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung) – im Folgenden: DSGVO – unmittelbar geltendes Recht in allen Mitgliedstaaten der EU. [i]Baum, NWB 41/2017 S. 3143 NWB GAAAG-58454 Ziel der DSGVO ist ein gleichwertiges Schutzniveau für die Rechte und Freiheiten von natürlichen Personen bei der Verarbeitung von Daten in allen Mitgliedstaaten. Durch das Datenschutz-A...BGBl 2017 I S. 2097BGBl 2017 I S. 2541