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Kostenbeteiligung eines Franchisenehmers für überregionale Werbung
Die Kostenbeteiligung eines Franchisenehmers an den Kosten des Franchisegebers für die überregionale Werbung ist als Betriebsausgabe sofort abziehbar. Es handelt sich nicht um eine geleistete Anzahlung, die erfolgsneutral zu aktivieren wäre.
Hintergrund: Von einem Franchise spricht man, wenn ein selbstständiger Unternehmer Teil einer überregionalen oder internationalen Kette wird, von deren Know-How und Marke profitiert und im Gegenzug bestimmte Qualitätsanforderungen erfüllen und Zahlungen an den Franchisegeber leisten muss, u. a. auch für die überregionale Werbung. Typische Franchise-Ketten sind z. B. McDonalds oder Subways.
Streitfall: Der Kläger wurde Franchisenehmer und schloss mit dem Franchisegeber sog. Partnerschaftsverträge ab. Auf Grund dieser Verträge musste...