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Entkonsolidierung bei Ausscheiden von Tochterunternehmen
Den ausführlichen Beitrag finden Sie .
Die [i]Petersen/Zwirner/Busch, Technik der Endkonsolidierung nach HGB, StuB 24/2009 S. 902 NWB EAAAD-34070 Erstkonsolidierung wird in Lehrbüchern sowie in der Kommentarliteratur ausführlich dargestellt und analysiert. Hingegen wird der Entkonsolidierung (häufig auch als Endkonsolidierung bezeichnet) nur eine geringe Aufmerksamkeit zuteil. Gleichwohl stellt der Abgang von Tochterunternehmen aus dem Konsolidierungskreis keinen ungewöhnlichen Vorgang dar.
Wie auch die Erst- und Folgekonsolidierung folgt die Entkonsolidierung einem stets gleichen Schema:
Zunächst ist der Entkonsolidierungszeitpunkt zu bestimmen und die Vermögensgegenstände, Schulden und konzernspezifischen Posten sind auf diesen Zeitpunkt fortzuschreiben.
Anhand des (Zwischen-)Konzernabschlusses ist dann unter Einzelveräußerungsfiktion das Entkonsolidierungsergebnis zu ermitteln (direkte oder indirekte Methode).
Daraufhin sind die Vermögensgegenstände, Schulden und konzernspezifischen Posten (z. B. Geschäfts- oder Firmenwert und nicht beherrschende Anteile) auszubuchen.
Über die Totalperiode entspricht der Erfolgsbeitrag des Tochterunternehmens im Konzernabschluss dem Erfolgsbeitrag im Jahresabschluss des Mutterunt...