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Technik der Endkonsolidierung nach HGB
Betriebswirtschaftliche Anforderungen und Fallbeispiel
Die Endkonsolidierung steht immer am Ende der Abbildung einer zuvor konsolidierten Beteiligung im Konzernabschluss. Die Technik der Endkonsolidierung dient dem Bilanzierenden zur Ermittlung des aus Konzernsicht zutreffenden Erfolgsbeitrags aus der jeweiligen Beteiligung. Die Thematik der Endkonsolidierung in der Konzernrechnungslegung hat bislang dennoch keine unmittelbare gesetzliche Kodifizierung erfahren. Dies überrascht umso mehr, als der Endkonsolidierung eine wesentliche Bedeutung in der Konsolidierungspraxis beizumessen ist. Auch durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) sind diesbezüglich keine Neuregelungen geschaffen worden: Weder wurden eine explizite Vorschrift zur Notwendigkeit der Endkonsolidierung noch eine Konkretisierung des maßgebenden Zeitpunkts oder der Vorgehensweise im HGB ergänzt. Dennoch stellt die Endkonsolidierung – als Pendant zur Erstkonsolidierung eines Unternehmens im Konzernabschluss – eine notwendige Maßnahme zur korrekten Abbildung der Erfolgswirkungen aus der Beteiligung aus Konzernsicht dar.
Was ist Sinn und Zweck der Endkonsolidierung?
Wie erfolgt die Technik der Endkonsolidierung?
Wie lässt si...