Einkommensteuer | Spendenrechtliche Beurteilung von „Crowdfunding“ (BMF)
Das BMF hat zur spendenrechtlichen
Beurteilung von „Crowdfunding“ (§ 10b EStG) Stellung genommen ().
Hintergrund: Crowdfunding bezeichnet eine Form der Mittelakquise unter Nutzung internetbasierter Strukturen, die die Beteiligung einer Vielzahl von Personen (der „Crowd“) ermöglicht. Dabei werden die einzelnen durch einen Dritten („Projektveranstalter“) durchzuführenden Projekte oder zu entwickelnden Produkte auf einer Internetplattform (sog. „Crowdfunding-Portal“) vorgestellt und gezielt Gelder zur Erreichung eines häufig festen Finanzierungsziels eingeworben. Organisation und Abwicklung der einzelnen Akquisemethoden können dabei sehr unterschiedlich gestaltet sein.
Das BMF nimmt zu folgenden Punkten Stellung:
Klassisches Crowdfunding
Spenden Crowdfunding
Das Crowdfunding-Portal als Treuhänder
Das Crowdfunding-Portal als Förderkörperschaft nach § 58 Nr. 1 AO
Das Crowdfunding-Portal als steuerbegünstigter Zuwendungsempfänger
Crowdinvesting, -lending
Das Schreiben ist auf der
Homepage des BMF
veröffentlicht.
Eine Aufnahme in die NWB Datenbank erfolgt in
Kürze.
Quelle: BMF online (Ls)
Fundstelle(n):
NAAAG-69819