Online-Beitrag vom

Finanzierung vs. Leasing

Hilfen & Beispiele zum Berechnungsprogramm

Holger Gemballa

Funktionshinweise

Das Programm berechnet detailliert unter Berücksichtigung von Steuern, ob es vorteilhafter ist, ein Wirtschaftsgut zu leasen oder zu finanzieren. Vorteilhafter ist die Alternative, bei der der Barwert nach Steuern unter Berücksichtigung aller Zahlungsströme geringer ist. Das Gesamtergebnis wird detailliert in einer Tabelle dargestellt. Die Herleitungen der einzelnen Berechnungswerte der Tabelle können ebenfalls angezeigt werden.

  • Sie können in den weiß unterlegten Feldern Eingaben vornehmen.

  • Mit der Enter- oder Tabulatortaste gelangen Sie bequem ins nächste Eingabefeld.

  • Der Button "Berechnen" löst den Rechenvorgang aus.

Dabei werden die eingegebenen Daten auf Vollständigkeit und Plausibilität überprüft. Sollten die Daten unvollständig sein, wird das entsprechende Eingabefeld rot dargestellt und in der Status-Zeile erscheint ein Hinweis. Sollten die Daten unplausibel sein, erscheint ebenfalls ein Hinweis in der Status-Zeile. Erst wenn vollständige und plausible Daten vorliegen, wird ein Ergebnis angezeigt.

Die Ergebnisansicht kann in das PDF- und Excel-Format exportiert werden. Dazu muss das entsprechende Symbol in der Menüliste angeklickt werden. Durch Auslösen des Buttons "Drucken" erscheint das Ergebnis in einer Druckvorschau. Sie können die Druckvorschau anschließend durch Anklicken des Druckersymbols ausdrucken. Sobald sich der Cursor über einem Eingabefeld befindet, erhalten Sie eine kurze Erläuterung zu den benötigten Eingabedaten.

Vergleich Kredit und Leasing

Das Programm berechnet detailliert unter Berücksichtigung von Steuern, ob es vorteilhafter ist, ein Wirtschaftsgut zu leasen oder zu kaufen. Vorteilhafter ist die Alternative, bei der der Barwert nach Steuern unter Berücksichtigung aller Zahlungsströme geringer ist. Das Gesamtergebnis wird detailliert in einer Tabelle dargestellt. Die Herleitungen der einzelnen Berechnungswerte der Tabelle können ebenfalls angezeigt werden.

Es wird unterstellt, dass der Leasinggegenstand während der Leasingphase beim Leasinggeber zu bilanzieren ist. Die Zahlungsströme werden berücksichtigt von der Anschaffung bis zum Ende des gewählten Vergleichszeitraumes. Bei der Leasingvariante besteht nach Leasingende (aber vor Ende des Vergleichszeitraumes) die Auswahlmöglichkeit zwischen:

  1. Barkauf

  2. Kreditkauf

  3. Anschlussmiete

Am Ende des Vergleichszeitraumes wird bei der Kaufvariante eine Veräußerung zum eingegebenen Marktwert berücksichtigt. Gleiches gilt für die Leasingvariante, sofern nach Leasingende ein Kauf stattfindet.

Kaufpreis / Kreditbedarf

Wählen Sie aus, welche Basis der Eingabewert hat, also "Brutto", "Netto" oder "Ohne USt" (sofern die Rechnung keine Vorsteuer enthält!)

Beispiel

Der Preis der Maschine beträgt netto 100.000 € zzgl. 19.000 € USt. Sie können hier also alternativ 119.000 € Brutto oder 100.000 € Netto eingeben.

Das Programm unterstellt, dass die abzugsfähige Vorsteuer nicht mitfinanziert wird. Haben Sie also im Register „Steuern“ eine Privatnutzung von 50 % und eine Zuordnung zum Betriebsvermögen von 50 % eingegeben, so werden aus o. a. Beispiel 9.500 € USt nicht mitfinanziert. Das wird vom Programm automatisch berücksichtigt und dargestellt.

Einmalkaution und angesparte Kaution

Einmalkaution

Es gibt Leasingverträge mit Kautionszahlungen (Nicht zu verwechseln mit Leasingsonderzahlung!). Zu Beginn des Leasingvertrages wird eine Einmalkaution gezahlt. Diese wird am Ende der Leasinglaufzeit mit dem vereinbarten Restwert verrechnet. Nur die Differenz ist bei Kauf des Leasinggegenstandes noch zu zahlen. Sofern keine Übernahme des Leasinggegenstandes durch Kauf erfolgt, wird die Kaution zurückgezahlt.

Angesparte Kaution


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Angesparte Kaution
12.000 €
Laufende Leasingrate (monatlich)
= 2.000 €
Laufzeit des Leasingvertrages in Monaten :
60
Vereinbarter Restwert =
15.000 €

In jeder Leasingrate von 2.000 € ist jeweils ein Anteil von 200 € für die Kaution enthalten. 60 Raten à 200 € ergeben die angesparte Kaution von 12.000 € zum Leasingende. Somit muss zum Leasingende noch 3.000 € (15.000 € - 12.000 €) bei Kauf des Leasinggegenstandes entrichtet werden. Der Leasingaufwand je Rate beträgt also nur 1.800 €.

Leasingraten und Laufzeit

Standard sind gleich bleibende Leasingraten, die monatsweise vorschüssig gezahlt werden. Der Leasingbeginn entspricht dem Anschaffungsdatum bei der Vergleichsvariante „Kauf“.

Beispiel
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Leasingbeginn:
Erste Leasingrate :
(=vorschüssig)
Zahlungsweise:
monatlich
Vertragslaufzeit:
36 Monate

Somit ist die letzte Rate fällig am . Der Leasingvertrag endet am (nach 36 Monaten!). Die Übernahme des Leasinggegenstandes zum Restwert findet am statt.

Sie können wechselnde Leasingraten eingeben.

Beispiel

Leasingbeginn:


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Zahlungsweise:
monatlich
Vertragslaufzeit:
36 Monate
ab :
1.000 €
ab :
1.500 €

Die letzte Rate wäre demnach fällig am . Der Leasingvertrag endet am (nach 36 Monaten!). Die Übernahme des Leasinggegenstandes zum Restwert findet am statt.

Leasingaufwand und Rechnungsabgrenzung

Sofern es sich um eine bilanzierungspflichtige Firma handelt, wird der Gesamtleasingaufwand – also die Summe aller Leasingraten (ohne angesparte Kaution) inkl. Leasingsonderzahlung – auf die Gesamtleasinglaufzeit linear verteilt.

Beispiel
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Leasinglaufzeit:
36 Monate
Leasingsonderzahlung:
12.000 €
Rate 1 — 12:
je 1.000 €
Rate 13 — 24:
je 1.500 €
Rate 25 “ 36
je 2.000 €

Aufwand p.a. = (12.000 € + 12 x 1.000 € + 12 x 1.500 € + 12 x 2.000 €) / 3 = 22.000 €

Bei einer Einnahmen- Überschussrechnung sind alle Leasingzahlungen (ohne angesparte Kaution) sowie die Leasingsonderzahlung Aufwand im jeweiligen Zahlungsjahr.

Abschreibung

Sofern der Leasinggegenstand nach Leasingende gekauft wird, erfolgt eine Abschreibung entsprechend der verbleibenden Restnutzungsdauer zu den gleichen AfA- Bedingungen (z. B. Sonder-AfA) wie bei der Vergleichsvariante „Kauf“. Zum Ende des Vergleichszeitraumes wird der Leasinggegenstand zum Marktwert entnommen bzw. verkauft. Die Differenz aus Erlös abzüglich Restbuchwert wird erfolgswirksam erfasst.

Kreditlaufzeit, Leasinglaufzeit, Vergleichszeitraum

Die Eingabe erfolgt jeweils in Monaten. Die Alternativen „Kauf per Kredit und Leasing“ werden bis zum Ende des Vergleichszeitraumes berechnet und miteinander verglichen. Der Vergleichszeitraum muss mindestens so lang sein wie die Kredit- und Leasinglaufzeit zuzüglich der Laufzeit des Anschlusskredites nach Leasingende. Bei unzulässigen Angaben erfolgt eine entsprechende Fehlermeldung.

Investitionszuschuss

Investitionszuschüsse werden i. d. R. zeitnah zur Investition gezahlt. Es wird bei der Berechnung unterstellt, dass sie den Kreditbedarf mindern. Es besteht ein Wahlrecht: Sie können entweder als sofort erfolgswirksam behandelt werden oder alternativ die Anschaffungskosten mindern, so dass über eine verminderte AfA die Erfolgswirksamkeit zeitlich verteilt wird. Bei der Berechnung des Barwertes der Kauf-Variante wirkt sich der Investitionszuschuss allein über verminderte Kreditraten aus.

Investitionszulage

Der Antrag kann erst im Folgejahr gestellt werden. Somit ist die Investitionszulage erst im Folgejahr wirksam. Sie ist steuerfrei. Bei der Berechnung des Barwertes wirkt sich die Investitionszulage aus, da Sie direkt an den Käufer fließt und sich nicht über verminderte Kreditraten auswirkt.

Steuerersparnis

Es wird die Steuerersparnis errechnet, die aus dem Kauf bzw. Leasing des Wirtschaftsgutes resultiert. Bei natürlichen Personen resultiert die Steuerersparnis aus weniger Gewerbe-, Einkommen- und Kirchensteuer sowie Solidaritätszuschlag. Bei Kapitalgesellschaften resultiert die Steuerersparnis aus weniger Gewerbe-, Körperschaftsteuer sowie Solidaritätszuschlag.

Sofern bei der Steuerberechnung als Alternative "Pauschale Steuersätze" gewählt wird, wird die Steuerersparnis pauschal mit dem jeweils für das Jahr gültigen Steuersatz auf das Ergebnis angewendet. Diese einfache Handhabung ist häufig ausreichend!

Bei der Detailberechnung wird die Gewerbesteuerveränderung für die Investition berechnet. Dabei wird berücksichtigt, inwieweit vor der Investition der Freibetrag nach § 8 Nr. 1 GewStG für die Hinzurechnung von Kreditzinsen, Leasingaufwendungen etc. aufgebraucht wurde und ob der Freibetrag nach § 11 GewStG für Personengesellschaften in Höhe von 24.500 € bereits verbraucht wurde.

Beispiel

Vor Investition sind bereits Zinsen für andere betriebliche Darlehen in Höhe von 30.000 € und Miete für ein Betriebsgebäude in Höhe von 40.000 € angefallen. Gem. § 8 Nr. 1e sind die Zinsen in voller Höhe (=30.000 € und die Mieten zur Hälfte (= 20.000 €) zu berücksichtigen. Es wäre also einzutragen:

Verbrauchter Freibetrag § 8 Nr. 1: 50.000 €

Die Investition führe zu Zinsen von jährlich je 20.000 €. bzw. Leasingaufwand von jährlich 20.000 €. Da die Beträge mit dem bisher verbrauchten Freibetrag jeweils unter 100.000 € bleiben würden, kann man auf eine Eingabe des verbrauchten Freibetrages auch ganz verzichten, da es keine gewerbesteuerlichen Hinzurechnungen aufgrund von § 8 Nr. 1 vor oder nach der Investition geben würde: Weder bei der Kauf- noch bei der Leasingvariante.

Verbrauchter Freibetrag nach § 11 Abs. 1 Nr. 1 GewStG

Bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften wird der Gewerbeertrag um einen Freibetrag von 24.500 € gekürzt. Geben Sie ein, wie viel des Freibetrages in diesem Betrieb bereits verbraucht ist. Sofern es sich nicht um einen Kleinbetrieb handelt, ist der Freibetrag i. d. R. aufgebraucht, so dass als Standardvorschlag 24.500 € eingetragen sind.

Die Steuerersparnis wird bei Einzelunternehmen oder Personengesellschaften in denjenigen Fällen nicht ganz korrekt berechnet, in denen der Gewerbesteuerhebesatz über 380 % beträgt.

Grund: Als Gesamtsteuerbelastung vor der Investition wird nur die Einkommensteuer berechnet und damit unterstellt, dass die Gewerbesteuer voll auf die Einkommensteuer angerechnet werden kann. Das ist aber nur bei Hebesätzen bis 380 % der Fall. Die Differenz ist aber sowohl bei der Leasing- als auch der Kaufvariante jeweils gleich groß und wirkt sich daher nicht aus.

Kalkulationszins

Der Kalkulationszins wird benötigt, um die Zahlungen der Kauf- und Leasingvariante jeweils auf das Anschaffungsdatum abzudiskontieren. Sie können im Register „Steuern“ angeben, ob es sich um entweder um einen "Zins vor Steuern (Standard)" der den "Zins nach Steuern" handelt.

Die Abdiskontierung erfolgt jeweils mit dem Zins nach Steuern. Sofern Sie erstere Alternative gewählt haben, wird der Zins nach Steuern anhand der Eingabedaten berechnet .

Haben Sie z. B. im Register „Steuern“ eingegeben: Pauschale Steuersätze 30 % und Kalkulationszins vor Steuern 10 %, so beträgt der Kalkulationszins nach Steuern 7 %.

Haben Sie im Register „Steuern“ bei Steuerberechnung die Option „Detailberechnung“ ausgewählt, so wird für jedes Jahr von der Anschaffung bis zum Ende des Vergleichszeitraumes der Steuersatz vor Kauf/Leasing berechnet.

Kalkulationszins nach Steuern = Kalkulationszins vor Steuern x (1 – Durchschnittssteuersatz /100)

Teilweise Privatnutzung

Zuordnung nur des betrieblichen Anteils zum Betriebsvermögen (z. B. Gebäude 50 %)

Die Kosten, Zinsen, Abschreibungen werden ertragsteuerlich nur in Höhe des betrieblich genutzten Anteils vom Programm berücksichtigt. Damit ist der geldwerte Vorteil der Privatnutzung berücksichtigt. Bei der Liquidität werden die Kosten in voller Höhe berücksichtigt inkl. des Anteils der Vorsteuern aus den Kosten, die auf die Privatnutzung entfallen. Auch die Kreditraten werden in voller Höhe liquiditätswirksam erfasst.

Zuordnung des Wirtschaftsgutes zum Betriebsvermögen zu 100 %

Die Kosten, Zinsen, Abschreibungen werden ertragsteuerlich nur in Höhe des betrieblich genutzten Anteils vom Programm berücksichtigt. Damit ist der geldwerte Vorteil der Privatnutzung berücksichtigt. Bei der Liquidität werden die Kosten in voller Höhe berücksichtigt inkl. des Anteils der Vorsteuern aus den Kosten, die auf die Privatnutzung entfallen. Auch die Kreditraten werden in voller Höhe liquiditätswirksam erfasst.

Da aus dem Kauf des Wirtschaftsgutes 100 % Vorsteuer gezogen wurde, wird bei der Liquiditätsbetrachtung die Umsatzsteuer auf die Abschreibung wegen der Privatnutzung als monatlich wiederkehrender Zahlungsvorgang berücksichtigt. Dabei wird die „Normal-AfA“ als USt-Bemessungsgrundlage herangezogen.

Fundstelle(n):
NWB Online Beitrag 2018
DAAAG-69818