Der Anhang im Jahresabschluss der GmbH und der GmbH & Co. KG
5. Aufl. 2018
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5. Erläuterung der für große GmbH sowie GmbH & Co. KG gegenüber kleinen und mittelgroßen ergänzend geltenden Anhangvorschriften
5.1 Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung
5.1.1 Angaben zu latenten Steuern (§ 285 Nr. 29 HGB)
Bestehen zwischen den handelsrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten und ihren steuerlichen Wertansätzen Differenzen, die sich in späteren Geschäftsjahren voraussichtlich abbauen (temporäre Differenzen), sind nach § 274 HGB latente Steuern zu ermitteln; kleine Kapitalgesellschaften sind gem. § 274a Nr. 4 HGB aus dem Anwendungsbereich des § 274 HGB ausgenommen.
§ 274 HGB wurde durch das BilMoG neu gefasst. Grundlage für die Ermittlung latenter Steuern ist aufgrund dessen das sogenannte bilanzorientierte Temporary-Konzept. Diesem Konzept liegt prinzipiell folgende Systematik zugrunde:
Handelsrechtliches Mehrvermögen aufgrund höherer Aktiva oder niedrigerer Passiva führt grundsätzlich zu künftigen Steuerbelastungen, löst also grundsätzlich passive latente Steuern aus.
Handelsrechtliches Mindervermögen aufgrund niedrigerer Aktiva oder höherer Passiva führt grundsätzlich zu kün...