Der Anhang im Jahresabschluss der GmbH und der GmbH & Co. KG
5. Aufl. 2018
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2. Für die GmbH sowie GmbH & Co. KG geltende Anhangangabepflichten im Überblick
2.1 Übersicht über die für GmbH geltenden Anhangvorschriften (einschließlich Wortlaut)
Vorschriften, die GmbH für den Inhalt des Anhangs zu beachten haben, sind in verschiedenen Gesetzen und dort an unterschiedlichen Stellen kodifiziert. Ohne Berücksichtigung branchenbezogener Besonderheiten, z. B. gemäß RechKredV, sind dafür das HGB, das EGHGB und das GmbHG die maßgeblichen Quellen. Sie werden daraus im Folgenden in der Reihenfolge ihrer gesetzlichen Nennung im Überblick aufgeführt. Davon werden diejenigen Vorschriften, die erst in jüngerer Vergangenheit vornehmlich durch das BilRUG eingeführt oder inhaltlich geändert wurden, in Abschnitt 2.3 in Kurzform gesondert charakterisiert.
Im Folgenden werden diejenigen Vorschriften des HGB ausgeführt, die von GmbH bei der Erstellung des Anhangs im Jahresabschluss für nach dem beginnende Geschäftsjahre zu beachten sind. Teilweise räumen diese Vorschriften Wahlrechte ein, die geforderten Angaben statt in den Anhang in die Bilanz bzw. in die Gewinn- und Verlustrechnung aufzunehmen:
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§ 253 Zugangs- und
Folgebewertung | |||||||
(6) | Im Fal... |