Der Anhang im Jahresabschluss der GmbH und der GmbH & Co. KG
5. Aufl. 2018
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Vorwort zur 5. Auflage
Letzte größere Änderungen in der Anhangberichterstattung brachte das Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG). Damit verbundene Neuerungen waren erstmals in Jahresabschlüssen für das nach dem beginnende Geschäftsjahr anzuwenden. Die „erste BilRUG-Runde“ ist also zumindest weitgehend abgeschlossen. Zwar stand seitdem das Änderungskarussell beim Anhang nicht gänzlich still. Es drehte sich aber deutlich langsamer. Neuerungen ergaben sich lediglich aus Novellierung der Abzinsung von Rückstellungen für Pensionen durch das Gesetz zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie und zur Änderung handelsrechtlicher Vorschriften sowie aus der Streichung der Beschränkung bestimmter Angaben zu Finanzinstrumenten auf Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute durch das CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz. Insofern ist wieder eine gewisse Verstetigung der die Informationsanforderungen im Anhang bestimmenden Rechtslage eingetreten.
So ist es nun an der Zeit, sich in diesem Werk wieder ausschließlich auf eine, nämlich die für nach dem beginnende Geschäftsjahre geltende Rechtslage zu beschränken; Leserinnen und Leser, die weiter an der für frühe...