Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Neuerungen zum Eigenkapitalersatz bei § 17 EStG
[i]Ausführlicher Beitrag ab Seite 68Der BFH hat das Eigenkapitalersatzrecht bei § 17 EStG auf eine völlig neue Basis gestellt. Die bisherigen Grundsätze gelten nur noch bis einschließlich , was neue Strategien in der steuerlichen Beratung notwendig macht.
Den ausführlichen Beitrag finden Sie .
I. Änderung der BFH-Rechtsprechung
Mit [i]BFH, Urteil v. 11.7.2017 - IX R 36/15 NWB VAAAG-58248 Grundsatzurteil vom - IX R 36/15 hat der BFH entschieden, dass mit der Aufhebung des Eigenkapitalersatzrechts durch das MoMiG die gesetzliche Grundlage für die bisherige Rechtsprechung zur Berücksichtigung von Aufwendungen des Gesellschafters aus eigenkapitalersetzenden Finanzierungshilfen als nachträgliche Anschaffungskosten im Rahmen des § 17 EStG entfallen ist.
Aufwendungen [i]Änderung des Anschaffungskostenbegriffs des Gesellschafters aus seiner Inanspruchnahme als Bürge für Verbindlichkeiten der Gesellschaft führen danach nicht mehr zu nachträglichen Anschaffungskosten auf seine Beteiligung. Nunmehr kommt es darauf an, ob die Aufwendungen des Gesellschafters den handelsrechtlichen Anschaffungskostenbegriff des § 255 Abs. 1 HGB erfüllen. Dies ist laut BFH bei offenen oder verdeckten Einlagen zu bejahen.
Erstmals [i]Anwendungsregelung des BFH in der Geschichte der BFH-Rechtsprechu...