Erhöhung der Bemessungsgrundlage bei Nichteinlösung von Prämienpunkten
Leitsatz
1) Die Lieferung eines multifunktionalen Gutscheins ist zunächst als eine nicht steuerbare Ausgabe eines Zahungsmitteläquivalents
zu qualifizieren, so dass der Lieferant eines solchen Gutscheins nicht bereits im Zeitpunkt der Lieferung des Gutscheins,
sondern erst im Zeitpunkt der Einlösung des Gutscheins durch den Gutscheinempfänger eine steuerbare Lieferung ausführt.
2) Die Bemessungsgrundlage für Leistungen, die ein Unternehmer als Prämien an Kunden seiner Geschäftspartner gegen Einlösung
virtueller Prämienpunkte erbringt, für die die Partner an den Unternehmer in früheren Jahren Zahlungen erbracht hatten, ist
zu erhöhen, wenn feststeht, dass nicht alle Prämienpunkte eingelöst werden.
3) § 17 Abs. 1 Satz 1 UStG ist unionrechtskonform nicht nur auf den Fall der Minderung, sondern auch auf den Fall der Erhöhung
einer Bemessungsgrundlage anwendbar.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
ECLI Nummer: ECLI:DE:FGMS:2017:1114.15K281.14U.00
Fundstelle(n): BB 2018 S. 86 Nr. 3 DStR 2018 S. 10 Nr. 47 DStRE 2019 S. 155 Nr. 3 EFG 2018 S. 316 Nr. 4 UStB 2018 S. 134 Nr. 5 XAAAG-69632
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