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Online-Nachricht - Dienstag, 09.01.2018

Europa | Zweite Zahlungsdiensterichtlinie der EU (FinMin)

Am tritt die Zweite Zahlungsdiensterichtlinie der EU (PSD II) in Kraft. Sie löst nationale Rechtsvorschriften ab, sieht strengere Vorschriften für Kartenzahlungen im Internet vor und stärkt den Wettbewerb von Banken und Finanzdienstleistern.

Das Finanzministerium Hessen berichtet über wesentliche Änderungen:

  • Kostenfreie Kreditkartenzahlungen: Händler dürfen keinen Aufpreis von Kunden verlangen, wenn diese mit gängigen Karten, per Überweisung und Lastschrift im Geschäft oder online bezahlen. Bislang musste es nur ein zumutbares Zahlungsmittel geben, für das keine Kosten anfallen.

  • Geringere Haftung für Bankkundinnen und Bankkunden: Beim Einsatz der Bank- oder Kreditkarte oder beim Online-Banking wird die Haftung von 150 Euro auf zukünftig maximal 50 Euro beschränkt. Dies gilt, solange die Karte oder das Online-Konto nicht gesperrt ist und kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vonseiten der Kunden vorliegt. Die Beweislast trägt künftig immer die Bank oder der Zahlungsdienstleister. Zudem haben Verbraucherinnen und Verbraucher ein bedingungsloses Recht auf Erstattung des Betrages bei nicht autorisierten Lastschriften.

  • Mehr Wettbewerb: Künftig können bankfremde Finanzdienstleister – wie etwa Anbieter von Finanz-Apps – auf Kontodaten zugreifen. Bisher waren die Kundinnen und Kunden durch das Bankgeheimnis grundsätzlich geschützt. Sie müssen einem Zugriff durch Drittanbieter aber immer vorher ausdrücklich zustimmen. Dies können sie beispielsweise durch die Weitergabe ihrer PIN an den Finanzdienstleister. Der Zugriff durch den Dienstleister erfolgt dann über eine technische Schnittstelle bei der jeweiligen Hausbank. Die Drittanbieter müssen sich durch die Finanzaufsicht BaFin lizenzieren lassen. Mehr Wettbewerb bedeutet mehr Angebote für den Kunden. Das könnten zum Beispiel Apps, die das einfachere Verwalten mehrerer Konten unterschiedlicher Banken anbieten, sein.

  • Mehr Sicherheit: Verbraucherinnen und Verbraucher sollen besser vor Betrug und unbefugtem Zugriff auf ihre Konten geschützt werden. Dies soll durch eine starke Kundenauthentifizierung, die etwa bei Zahlungsvorgängen verlangt wird, gewährleistet werden. Diese Form der Authentifizierung erfordert mindestens zwei Elemente der Kategorien Wissen (z.B. ein Passwort), Besitz (z.B. eine Girokarte) und ein ständiges Merkmal des Kunden (z.B. ein Fingerabdruck). Diese Änderungen treten aber voraussichtlich erst Mitte 2019 in Kraft.

  • Transparenz bei vorreservierten Kartenzahlungen: Der Kunde muss ausdrücklich im Voraus zustimmen, wenn Unternehmen (wie etwa Hotels oder Autovermietungen) Geldbeträge auf dem Bankkonto reservieren wollen. Erst dann ist die Bank berechtigt, den Betrag auf dem Konto vorübergehend zu sperren.

Hinweis:

Weitere Informationen über die Zahlungsdiensterichtlinie finden Sie auf der Homepage der Europäischen Kommission.
Weitere Informationen über die kostenfreie Kreditkartenzahlung finden Sie auf der Homepage der Wettbewerbszentrale.
Die Wettbewerbszentrale hat zudem eine Beschwerdestelle eingerichtet, bei der Gewerbetreibende und Verbraucher Fälle mitteilen können, in denen die neuen Regeln nicht umgesetzt wurden.

Quelle: FinMin Hessen, Pressemitteilung v. 08.01.2018 (Ls)

Fundstelle(n):
QAAAG-69468