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FG Düsseldorf 15.02.1989 6 K 216/88
Umsatzsteuer; | TÜV-Gebühren bei Fahrschulen durchlaufende Posten (§ 10 UStG)
Die von einer Fahrschule verauslagten und dem Fahrschüler in Rechnung gestellten TÜV-Gebühren für die Fahrprüfung sind durchlaufende Posten (FG Düsseldorf, rkr. Urt. v. - 6 K 216/81, EFG 1989, 373).