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LSG Bayern Urteil v. - L 8 SO 284/16

Leitsatz

Leitsatz:

1. Jede erforderliche Betreuung eines behinderten Kindes in einer Pflegefamilie ist nach § 54 Abs. 3 SGB XII unter den dort genannten Voraussetzungen typisierend Eingliederungshilfe. Es kommt nicht darauf an, ob zusätzlich auch in der Pflegefamilie qualifizierte Leistungen der Eingliederung erbracht werden.

2. Durch den Verweis in § 54 Abs. 3 S. 2 SGB XII auf die Erlaubnis zur Vollzeitpflege nach § 44 SGB VIII kommen auch die Ausnahmen nach § 44 Abs. 1 S. 2 SGB VIII zur Anwendung.

3. Ein Grundurteil im Erstattungsstreit erledigt den Rechtsstreit nicht vollständig. Eine gleichwohl ergangene erstinstanzliche Kostenentscheidung ist aufzuheben. Vom Berufungsgericht ist nur über die Kosten des Berufungsverfahrens zu entscheiden.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
XAAAG-69337

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LSG Bayern, Urteil v. 16.11.2017 - L 8 SO 284/16

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