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LSG Baden-Württemberg Urteil v. - L 5 R 2998/16

Gesetze: SGB VI § 46 Abs. 1

Leitsatz

Leitsatz:

Ein Urteil eines deutschen Gerichts, mit dem die Ehe zweier türkischer Staatsangehöriger - nach türkischem Recht - rechtskräftig geschieden worden ist, steht der Gewährung einer Witwen- bzw. Witwerrente nach § 46 SGB VI auch dann entgegen, wenn das nach türkischem Recht erforderliche Anerkennungsverfahren nicht durchgeführt worden ist, wenn der Inlandsbezug der Witwen- bzw. Witwerrente den Auslandsbezug überwiegt.

Fundstelle(n):
OAAAG-69301

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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LSG Baden-Württemberg, Urteil v. 27.09.2017 - L 5 R 2998/16

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