Entstehung von Einfuhrumsatzsteuer bei in ein externes
Versandverfahren überführten und in eine Freizone des Kontrolltyps I
verbrachten Waren
Leitsatz
Einfuhrumsatzsteuer entsteht nicht, wenn in einem externen Versandverfahren überführte ohne Beendigung dieses Versandverfahrens
in eine Freizone des Kontrolltyps I verbrachte Waren dort der zollamtlichen Überwachung entzogen werden.
Die Vorschriften über das Entstehen der Zollschuld auf die Einfuhrumsatzsteuer sind nicht anzuwenden, solange ins Inland
verbrachte Waren nicht in den Wirtschaftskreislauf der Union gelangt sind.
Solange Nicht-Unionswaren nicht in den zoll- und steuerrechtlichen Freiverkehr überführt werden oder ein zollrechtlicher
Verstoß begangen wird, der zu der Annahme führt, dass die Waren in den Wirtschaftskreislauf der Union gelangt sind, gehen
diese Waren nicht in dem Wirtschaftskreislauf der Union ein.
Kann nicht aufgeklärt werden, ob Waren, die in eine Freizone des Kontrolltyps I verbracht worden sind, in dem Wirtschaftskreislauf
der Union gelangt sind, geht die Unklarheit zulasten der Finanzbehörde.
Fundstelle(n): BAAAG-69233
Preis: €5,00
Nutzungsdauer: 30 Tage
Online-Dokument
Hessisches Finanzgericht
, Urteil v. 02.11.2017 - 7 K 1069/17
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.