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Steuerlicher Informationsaustausch in der EU – Anforderungen und Rechtsschutz
„Berlioz“
Der [i]EuGH, Urteil v. 16.5.2017 - Rs. C-682/15 „Berlioz“ NWB TAAAG-46323 EuGH hatte im Rahmen eines Vorabentscheidungsverfahrens jüngst Gelegenheit, die Anforderungen an den zwischenstaatlichen Informationsaustausch in Steuersachen unter der Amtshilferichtlinie zu konkretisieren und den Rahmen für den diesbezüglichen Rechtsschutz abzustecken. In dem zugrunde liegenden Sachverhalt war Rechtsmittelführer nicht der Steuerpflichtige selbst, sondern ein Auskunftsverpflichteter. Diesen verpflichtete die Steuerbehörde des ersuchten Staates (Luxemburg) zur Auskunftserteilung. Nach dem Urteil des EuGH müssen Behörden und ggf. Gerichte des ersuchten Staates prüfen, ob die erbetene Information nicht offensichtlich unerheblich für die Durchführung der Besteuerung ist. Der Auskunftsverpflichtete muss die Möglichkeit haben, diese Anforderung und darauf beruhende Sanktionen im Rahmen eines gerichtlichen Verfahrens überprüfen zu lassen.
Die Anwendung von allein auf inländischem Recht basierenden Zwangsmitteln bzw. der Erlass von Sanktionen zur Durchsetzung von in inländisches Recht überführtem Gemeinschaftsrecht ist Durchführung von Unionsrecht. Dies eröffnet die Anwendung der...