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StuB Nr. 1 vom Seite 30

Die neuen Sozialversicherungswerte 2018

Rechengrößen und Grenzbeträge

Betriebswirt Axel-Friedrich Foerster

Der Bundesrat hat am die „Verordnung über maßgebende Rechengrößen der Sozialversicherung für 2018“ verabschiedet. Durch die Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung werden die maßgeblichen Rechengrößen der Sozialversicherung turnusgemäß angepasst. Am hat der Bundesrat die „Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung“ beschlossen, mit der die neuen Sachbezugswerte für 2018 verbindlich festgelegt werden.

Meier, Sozialversicherungspflicht, infoCenter NWB YAAAB-41368

Kernaussagen
  • Für die Anpassung der Sozialversicherungsrechengrößen 2018 ist die Einkommensentwicklung des Jahres 2016 maßgeblich, getrennt nach den Rechtsgebieten Ost und West. Für die Anpassung der bundesweit einheitlichen Jahresarbeitsentgeltgrenze (sog. Versicherungspflichtgrenze) in der gesetzlichen Krankenversicherung wird eine Einkommenssteigerung für Gesamtdeutschland i. H. von 2,42 % zugrunde gelegt.

  • Für das Jahr 2018 erhöht sich die Beitragsbemessungsgrenze zur Renten- und Arbeitslosenversicherung in den alten Bundesländern von jährlich 76.200 € (Jahr 2017) auf 78.000 € im Jahr. In den neuen Bundesländern gilt für den Bereich der Renten- und Arbeitslosenversicherung ...

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