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BFH 28.09.2017 IV R 50/15, StuB 1/2018 S. 41

Überschreiten privater Vermögensverwaltung, Verklammerung auch bei unbeweglichen Wirtschaftsgütern und Überschreiten der zehnjährigen Haltefrist

(1) Die Rechtsprechung, wonach der Ankauf, die Vermietung und der Verkauf von Wirtschaftsgütern zu einer einheitlichen, die private Vermögensverwaltung überschreitenden Tätigkeit verklammert sein können, ist nicht auf bewegliche Wirtschaftsgüter beschränkt, sondern gilt gleichermaßen für unbewegliche Wirtschaftsgüter. (2) Eine Verklammerung kann auch dann zu bejahen sein, wenn die (beweglichen oder unbeweglichen) Wirtschaftsgüter veräußert werden, nachdem die in § 23 Abs. 1 Satz 1 EStG genannten Haltefristen abgelaufen (Bezug: § 15 Abs. 2 Satz 1, Abs. 3 Nr. 1, § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Abs. 3 EStG; § 12 Abs. 1, Abs. 3 ErbbauRG; § 107 Abs. 1 FGO).

Praxishinweise

Nach der Rechtsprechung des BFH erfüllt die Vermietung einzelner Gegenstände zwar grundsätzlich die in § 15 Abs. 2 Satz 1 EStG positiv formulierten Voraussetzungen, geht jedoch i. d. R. nicht über den Rah...BStBl 2017 I S. 1061

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