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StuB 1/2018 S. 47

Umsatzsteuer | Abrechnung von Mehr- und Mindermengen Strom

Das BMF nimmt Stellung zur umsatzsteuerlichen Behandlung der Abrechnung von Mehr- und Mindermengen Strom und den ändert u. a. Abschnitt 1.7 UStAE sowie Abschnitt 13b.3a UStAE ( :006 NWB SAAAG-67227).

Hinweis: Die Regelung ist in allen noch offenen Fällen anzuwenden. Bei vor dem ausgeführten Lieferungen im Rahmen der Mehr- oder Minderabrechnung Strom wird es jedoch – auch für Zwecke des Vorsteuerabzugs – nicht beanstandet, wenn zwischen Verteilnetzbetreiber und Lieferant bzw. Kunde übereinstimmend von sonstigen Leistungen ausgegangen wird.

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