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BFH 30.08.2017 II R 46/15, StuB 1/2018 S. 45

Erbschaft-/Schenkungsteuer | Spielerüberlassung als freigebige Zuwendung

(1) Überlässt ein Dritter von ihm angestellte und entlohnte Arbeitnehmer einem Fußballverein in vollem Umfang zum Einsatz als Spieler, Trainer oder Betreuer und verzichtet er auf S. 46die Geltendmachung eines Vergütungsersatzanspruchs für die Überlassung, liegt in dem Verzicht eine freigebige Zuwendung eines Dritten an den Verein. (2) Bei einer Schenkung von einer Gesamthandsgemeinschaft sind für die Schenkungsteuer die Gesamthänder als vermögensmäßig entreichert anzusehen (Bezug: § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG; § 162 Abs. 1 AO).

Praxishinweise

Nach § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG gilt als Schenkung jede freigebige Zuwendung unter Lebenden, soweit der Bedachte durch sie auf Kosten des Zuwendenden bereichert wird. Ob eine Bereicherung des Empfängers vorliegt und welche Personen als Zuwendender und als Bedachter an einer freigebigen Zuwendung beteili...

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