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E-Bilanz; Übermittlungspflicht in Fällen atypisch stiller Gesellschaften gem. § 5b EStG
Zu der Frage, zu welcher Steuererklärung der Inhalt der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung des Betriebs des Inhabers eines Handelsgewerbes in Fällen der atypisch stillen Beteiligung nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung gem. § 5b Abs. 1 EStG zu übermitteln ist, wird im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder im Folgenden Stellung genommen.
I. Übermittlungspflicht nach § 5b EStG
Für die Dauer des Bestehens der atypisch stillen Gesellschaft wird das Unternehmen dem Umfang der begründeten atypisch stillen Beteiligung entsprechend ertragsteuerlich vollumfänglich oder teilweise der atypisch stillen Gesellschaft zugeordnet (vgl. hierzu u. a. NWB CAAAA-96173, BStBl 1998 II S. 328, vom - I R 24/13 NWB MAAAE-78517, BStBl 2015 II S. 141 = Kurzinfo StuB 2014 S. 86...BStBl 2015 II S. 935BStBl 2017 II S. 538