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Neue Beitragsberechnung für freiwillig in der GKV versicherte Selbständige
Vorläufige Beitragseinstufung ab 1.1.2018
Beim weitaus größten Teil der in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versicherten Personen handelt es sich um Pflichtversicherte, diese sind abschließend in § 5 SGB V aufgezählt. Daneben wird einem ebenfalls abschließend definierten Personenkreis das Recht zur freiwilligen Versicherung eingeräumt (vgl. § 9 SGB V), i. d. R. als Fortsetzung einer vorherigen Pflichtmitgliedschaft oder nach dem Auslaufen der Familienversicherung.
Innerhalb der freiwillig versicherten GKV-Mitglieder bilden die hauptberuflich selbständig erwerbstätigen Unternehmer eine wichtige Zielgruppe. Diese haben sich zu Beginn ihrer Selbständigkeit zu entscheiden, ob sie (weiterhin) der GKV angehören wollen oder sich privat krankenversichern möchten. Die Entscheidung für oder gegen das System der gesetzlichen Krankenversicherung will dabei wohl überlegt sein. Denn während ein Wechsel aus der GKV heraus in die private Krankenversicherung auch zu einem späteren Zeitpunkt grundsätzlich möglich bleibt, ist umgekehrt die Rückkehr in die GKV mindestens sehr schwierig, in vielen Fällen auch unmöglich.
Ein wichtiges Entscheidungsparameter für die Betroffenen ist die Höhe der zu zahlenden Beiträge bzw. Prämien. Allerdings greift eine...