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Steuern mobil Nr. 2 vom

Track 03 | Elektrofahrzeuge: Pauschaler Auslagenersatz beim Aufladen eines Dienstwagens

Entstehen einem Arbeitnehmer bei der Nutzung eines Dienstwagens eigene Kosten, kann der Arbeitgeber diese gegen Nachweis lohnsteuer- und beitragsfrei ersetzen. Lädt ein Arbeitnehmer ein dienstliches Elektro- oder Hybridelektrofahrzeug zu Hause auf, müssten eigentlich der konkrete Verbrauch und die Stromkosten gesondert erfasst und nachgewiesen werden. Da dies praktisch fast immer unmöglich ist, lässt die Verwaltung eine Pauschale zu.

Die Finanzverwaltung hat einen Vereinfachungsvorschlag der Spitzenverbände der deutschen Wirtschaft zur steuerlichen Förderung von Elektrofahrzeugen aufgegriffen. Für das private Aufladen eines Dienstwagens durch einen Arbeitnehmer kann der Arbeitgeber steuerfrei einen pauschalen Auslagenersatz erstatten. Diese Regelung gilt ab 2017 bis einschließlich 2020.

Entstehen einem Arbeitnehmer im Zusammenhang mit der Nutzung eines Dienstwagens eigene Kosten, so kann der Arbeitgeber diese gegen Nachweis lohnsteuer- und beitragsfrei ersetzen. Dies ist in § 3 Nr. 50 EStG geregelt. Lädt ein Arbeitnehmer ein dienstliches Elektro- oder Hybridelektrofahrzeug zu Hause auf, gab es bislang ein Problem. Eigentlich müssten der konkrete Verbrauch und die S...

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