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Track 24-25 | Lohnsteuer: Abgrenzung von Gehaltsumwandlungen und Lohnherabsetzungen
Zahlreiche steuerfreie und steuerbegünstigte Leistungen des Arbeitgebers sind an die Bedingung geknüpft, dass die begünstigten Leistungen zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbracht werden. Beim BFH sind zwei Verfahren zu der Frage anhängig, ob diese Voraussetzung erfüllt ist, wenn der Lohn herabgesetzt wird und die Arbeitnehmer gegenüber ihrem Arbeitgeber keinen verbindlichen, zivil- oder arbeitsrechtlichen Anspruch auf die Zusatzleistungen haben.
Beim Lohnsteuersenat des Bundesfinanzhofs sind zwei sehr interessante Verfahren anhängig, die für Arbeitgeber und Arbeitnehmer gleichermaßen von erheblicher Bedeutung sind. Es geht um Maßnahmen zur Optimierung des Nettolohn s und damit um einen Dauerbrenner in der Beratungspraxis.
Wer Steuern und Sozialabgaben reduzieren will, hat die Wahl zwischen zahlreichen steuerfreien und steuerbegünstigten Leistungen des Arbeitgebers. In vielen Fällen ist der Steuervorteil aber an die Bedingung geknüpft, dass die Leistungen vom Arbeitgeber zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbracht werden. Das gilt beispielsweise im Hinblick auf die Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 33 EStG für Leistungen des Arbeitgebers zur Unterbringung ...