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Steuern mobil Nr. 2 vom

Track 17 | Umsatzsteuer: Steuerfreiheit von Liegerechten in Begräbniswäldern

Das Einräumen von Liegerechten zur Einbringung von Urnen unter Bäumen in einem Begräbniswald (auch Friedwald oder Ruheforste genannt) kann als Grundstücksvermietung umsatzsteuerfrei sein. Erforderlich ist hierfür nach zwei aktuellen BFH-Urteilen, dass räumlich abgrenzbare, individualisierte Parzellen überlassen werden, so dass Dritte von einer Nutzung der Parzelle ausgeschlossen sind.

Wir haben noch weitere Urteile zur Umsatzsteuer ausgewählt, die eine Erwähnung wert sind. So hat sich der V. Senat des Bundesfinanzhofs gleich in zwei Verfahren mit Begräbniswäldern befasst. Konkret ging es um die Frage: Unter welchen Voraussetzungen ist das Einräumen von Liegerechten zur Einbringung von Urnen unter sog. Begräbnisbäumen steuerfrei?

Begräbniswälder – auch Friedwälder oder Ruheforste genannt – boomen schon seit einigen Jahren. Die Idee stammt aus der Schweiz: Noch zu Lebzeiten können sich Interessenten einen Baum aussuchen, zu dessen Füßen sie beerdigt werden wollen. Im Todesfall wird die Leiche eingeäschert und in einer biologisch abbaubaren Urne zwischen den Wurzeln zur letzten Ruhe gebettet. Ein Baumgrab ist billiger als eine traditionelle Sargbestattung. Die Kosten für den...

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