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Steuern mobil Nr. 2 vom

Track 15 | Investitionsabzugsbetrag: Investitionszulage erhöht Betriebsgröße bei Betriebsvermögensvergleich

Nach einem aktuellen Urteil des BFH ist bei der Gewinnermittlung durch einen Betriebsvermögensvergleich der Anspruch auf eine Investitionszulage bei der Bestimmung der Betriebsgröße gem. § 7g Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 Buchst. a EStG als Voraussetzung eines Investitionsabzugsbetrags zu berücksichtigen. Dass eine Investitionszulage nicht zu den Einkünften i. S. des EStG gehört und eine außerbilanzielle Kürzung zu erfolgen hat, ist insoweit unerheblich.

Bei der Bestimmung der Betriebsgröße als Voraussetzung für einen Investitionsabzugsbetrag ist der Anspruch auf eine Investitionszulage bei der Gewinnermittlung durch einen Betriebsvermögensvergleich zu berücksichtigen. Das hat jüngst der Bundesfinanzhof entschieden.

Ein Investitionsabzugsbetrag kann – wie Sie wissen – nur dann in Anspruch genommen werden, wenn der Betrieb am Schluss des Wirtschaftsjahrs, in dem der Abzug vorgenommen wird, bestimmte Größenmerkmale nicht überschreitet. Bei Gewerbebetrieben und freiberuflichen Praxen, die ihren Gewinn durch Bilanzierung ermitteln, liegt diese Grenze bei einem Betriebsvermögen von 235.000 €.

Betriebsvermögen ist das in der Steuerbilanz ausgewiesene Kapitalkonto. Der am Bilanzstichtag bestehende Anspruch auf Investitionszulage ist als Forde...

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