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Neues Gesetz zur Zweitwohnung- und Übernachtungsteuer beschlossen
[i] SenFin Berlin, Pressemitteilung Nr. 17-029 v. 14.12.2017 Das Berliner Abgeordnetenhaus hat am das Gesetz zur Änderung der Zweitwohnung- und Übernachtungsteuer beschlossen. Das neue Gesetz sieht vor, die Zweitwohnungsteuer ab von derzeit 5 % auf 15 % der Jahresnettokaltmiete zu erhöhen. Außerdem besteht die Steuerpflicht für eine [i]Erhöhung des SteuersatzesZweitwohnung in Berlin künftig direkt mit dem Einzug. Bisher galt eine Frist von einem Jahr.
[i]Änderungen bei der SteuerpflichtDie Änderung zur Steuerpflicht tritt im Gegensatz zur Erhöhung des Steuersatzes unmittelbar am Tag nach der Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin in Kraft. Gleichzeitig gelten mit Verkündung des Gesetzes neue Vorschriften für die Übernachtungsteuer. Das Gesetz sieht neue Regelungen beim [i]Austausch von DatenDatenaustausch zwischen den Bezirken und der Steuerverwaltung vor. Ziel ist es, die Besteuerung von Wohnraum sicherzustellen, der als Ferienwohnung oder für kurzfristige private Aufenthalte vermietet wird. Die Zuständigkeit für den Vollzug des Zweckentfremdungsverbot-Gesetzes liegt bei den Berliner Bezirken.
Hintergrund: [i]Melderechtlicher Status maßgeblichFür die Erhebung der Zweitwohnungsteuer ist...